12.05.2017
Ab sofort fördert das Land Brandenburg auch die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen: Beratung und Schulung der Beschäftigten werden hierbei mit jeweils bis zu 50.000 Euro unterstützt, für die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen gibt es bis zu einer halben Million Euro.
Gefördert werden Maßnahmen,
Gefördert
werden KMU inklusive Handwerksbetriebe mit Sitz / Betriebsstätte im
Land Brandenburg, leider aber mit der Einschränkung, dass die Unternehmen nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW den Primäreffekt erfüllen müssen.
Eckpunkte:
1. Modul Beratung
2. Modul Implementierung
3. Modul Schulung
Die
Richtlinie wurde am 10. Mai 2017 im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 18
veröffentlicht und ist am 11. Mai 2017 in Kraft getreten.
Die Beantragung / Bewilligung erfolgt nach einem zweistufigen Verfahren:
1. Vorphase = Antragsentwurf
Die fachliche Beratung und Bestätigung erfolgt durch die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB)
2. Antragsphase = Antrag
Die kaufmännische Bewertung und Entscheidung erfolgt durch die Investitionsbank Brandenburg (ILB)
Weitere Informationen erhalten Sie über Henrik Klohs 0335 5619 122.
Der neue Innovationsgutschein Digitalisierung kann ab sofort beantragt werden. Aktuelle und weitere Informationen erhalten Sie auf denWebseiten des Wirtschaftsministeriums und der ILB.
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